Stärke deine Nachbarschaft und initiiere ein lokales Projekt!
Wie können wir nachbarschaftliche Begegnungen stärken? Wie können kulturelle, soziale oder umweltorientierte Begegnungen und partizipative Austauschformate zukünftig in der Nachbarschaft gestaltet werden? Mit diesen und weiteren wichtigen Bausteinen zur Erhöhung der Identifikation mit dem eigenen Quartier fördert der Nachbarschaftsfonds Projekte, die durch die Initiative, Beteiligung und Mitbestimmung von Bewohner*innen zu einem attraktiven Quartier beitragen. Die finanzielle Förderung steht für die praktische Arbeit der Engagierten im Quartier sowie für die Aktivierung der Bewohner*innen zur Realisierung und Unterstützung kleinerer Projekte auf Nachbarschaftsebene zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es das Ehrenamt zu entlasten, die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger*innen zu erhöhen und damit das kulturelle Leben, das soziale Miteinander und die nachbarschaftlichen Aktivitäten im Quartier zu stärken. Mit dem Nachbarschaftsfonds sollen in sich abgeschlossene Projekte finanziert werden, die von Einwohner*innen oder lokalen Akteur*innen vorgeschlagen und umgesetzt werden.
Was kann gefördert werden?
Förderfähige Projekte und Maßnahmen können folgende Themenschwerpunkte haben:
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
- Förderung von quartiers- und sozialraumbezogenem Engagement
- Vernetzung von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren im Quartier
- Aufwertung des lokalen Wohnumfelds
- Öffentlichkeitsarbeit, Begegnungen und partizipative Formate im Quartier
Ausschlusskriterien sind:
- Multiple Finanzierung/ Mehrfachförderung
- Förderung einer Maßnahme, die auf Gewinn abzielt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge stellen kann jede*r Bürger*in wohnhaft in der Stadt Karlsruhe. Anträge von gemeinnützigen Organisationen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Stadtgebiet haben, sind ebenfalls zulässig. Die Projektdurchführung muss im räumlichen Gebiet der Stadt Karlsruhe erfolgen.
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Das Antragsformular für Projekte kann bis zum 30. November 2024 per E-Mail an die im Antragsformular genannte Adresse oder per Post an Bürgerstiftung Karlsruhe, Gerwigstraße 41, 76131 Karlsruhe gesendet werden. Über die Mittelverwendung und Bewilligung der Anträge entscheidet ein Gremium bestehend aus Nicolas Funk (Amt für Stadtentwicklung Karlsruhe, Büro für Mitwirkung und Engagement), Herbert Pfau-von-Kügelgen (Kuratoriumsmitglied Bürgerstiftung Karlsruhe) und Lisa Schmieder (Vorstandsmitglied Bürgerstiftung Karlsruhe). Zeitnah zum Fristablauf tagt das Gremium. Die beantragten Fördermittel dürfen maximal 500 Euro brutto pro Projekt betragen. Der Zuschuss wird zweckgebunden für das beantragte Projekt bewilligt.