Die Bürgerstiftung hat drei Gremien: Den Vorstand, das Kuratorium und den Stifterrat.
Entscheidungsträger sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium.
Vorstand
Der Stiftungsvorstand führt das operative Geschäft der Bürgerstiftung und entscheidet über die Vergabe der Mittel. Er legt die Ziele, Schwerpunkte und das Konzept für die Projektarbeit fest.
Christine Beer
Vermögensmanagerin
BW-Bank
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Dr. Christian Benz
Entwicklungsingenieur
Physik Instrumente (PI)
Email
Lisa Schmieder
Referentin Grundsatzfragen & Förderprogramme
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
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Kuratorium
Das Kuratorium hat sich 2024 neu zusammengesetzt. Es überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Einhaltung der Stiftungszwecke. Zudem berät und unterstützt es den Vorstand, wirbt in der Bevölkerung für die Ideen der Bürgerstiftung, die Vermehrung des Stiftungsvermögens und für Spenden. Es entlastet, beruft und entlässt den Vorstand.
Alexander Grünenwald – Architekt (Vorsitzender des Kuratoriums)
Johannes Braasch – Dipl. Sozialarbeiter
Dipl. Ing. Frank Durm – Patentanwalt
Herbert Pfau-von Kügelgen – Musiker
Stifterrat
Der Stifterrat ist ein weiteres Gremium. Ihm gehören alle Gründungsstifter an sowie auf Wunsch diejenigen, die mindestens 2000 Euro zum Vermögen beitragen. Der Stifterrat wird regelmäßig über die Tätigkeit der Stiftung informiert, er kann dazu Vorschläge einbringen, die allerdings nicht bindend sind.