Die Bürgerstiftung Karlsruhe wurde von acht Stiftern als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet und am 18.12.2013 vom Regierungspräsidium genehmigt sowie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Ihr Gründungskapital beträgt 65.000 Euro. Die Bürgerstiftung Karlsruhe gehört zu den 293 Bürgerstiftungen Deutschlands, die die strengen Kriterien, nämlich die “10 Merkmale” einer Bürgerstiftung, erfüllen, die der Verband Deutscher Stiftungen für Bürgerstiftungen empfiehlt.
Tatsächlich war Karlsruhe lange ein einsamer weißer Fleck auf der Landkarte aller Bürgerstiftungen, zumal Baden-Württemberg die größte Dichte von Bürgerstiftungen aufweist. Gerade auch unsere Nachbargemeinden sind hier beispielhaft.
Traditionell wurden Stiftungen in Deutschland von einzelnen oder mehreren Privatpersonen gegründet und meist mit deren Namen verbunden. Seit den 1990er Jahren sind die Gemeinschaftsstiftungen hinzugekommen, die schon Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA entstanden. Die dortigen „Community Foundations“ sowie die daraus entwickelten Bürgerstiftungen eint das Verständnis, dass staatliche Strukturen nicht allein für das Gemeinwohl zuständig sind oder sein sollen, sondern dass es auch die Aufgabe der Bürger selbst ist, Verantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens zu übernehmen. Mittlerweile gibt es in Deutschland – nach den USA – weltweit die meisten Bürgerstiftungen.