Die Bürgerstiftung Karlsruhe ist das 3. Mal in Folge für weitere 3 Jahre mit dem Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen für Bürgerstiftungen ausgezeichnet worden.
„Das Gütesiegel ist Anerkennung der geleisteten Arbeit und Ausdruck des Vertrauens, dass die Bürgerstiftung auch in Zukunft einen aktiven Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwesens vor Ort leisten wird“. so Prof. Dr. Burkhard Küstermann, der Vorsitzende der Gütesiegeljury.
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Gremien und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den 10 Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen vor mehr als 15 Jahren als Qualitätsmerkmal selbst auferlegt haben.
Eine unabhängige Jury entscheidet über die Gütesiegelvergabe
„Die Gütesiegel-Jury schaut sich intensiv die Arbeit der Stiftung in den zurückliegenden Jahren an und beurteilt danach, ob die Stiftung auch künftig berechtigt ist, das Siegel zu tragen“, sagt Prof. Dr. Burkhard Küstermann. Das Gütesiegel hat sich über die Jahre erfolgreich als Qualitätsstandard in der Bürgerstiftungsbewegung etabliert und dient insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit und als Fundraising-Instrument. Die Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die “10 Merkmale” und die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen. 299 der Bürgerstiftungen in Deutschland sind im Jahr 2019 dazu berechtigt, das Gütesiegel zu tragen.
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt als Dachverband die Interessen der mehr als 22.000 Stiftungen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Als das zentrale Kompetenzzentrum des deutschen Stiftungswesens bietet er seinen mehr als 4.400 Mitgliedern, Stifterinnen und Stiftern, Medienschaffenden sowie Interessierten umfassenden Informations- und Beratungsservice. Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands ist ein Projekt des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Weiterführende Information
mehr über Bürgerstiftungen in Deutschland: www.buergerstiftungen.org
mehr über das Gütesiegel für Bürgerstiftungen: https://www.buergerstiftungen.org/de/guetesiegel/guetesiegel/
Vorherige Auszeichnung 2016
(v.l. Prof. Dr. Wolfgang Anders, Cornelia Holsten, Dr. Eberhard Böhm und Ulrike Reichart)
Die Bürgerstiftung Karlsruhe wurde mit dem Gütesiegel bereits für die Jahre 2014 – 16 und erneut von 2016 – 18 ausgezeichnet, weil ihre Satzung den unten stehenden 10 Merkmalen entspricht, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen für Bürgerstiftungen empfiehlt. Das Gütesiegel verweist auf die Werte und Richtlinien, die die Bürgerstiftung leiten und würdigt ihre Rolle als verlässlicher Partner des Engagements für Gesellschaft und Politik.
Präambel:
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger
ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Quelle: www.buergerstiftungen.org