Ziele des Jugendfonds
Die Bürgerstiftung Karlsruhe hat im Dezember 2016 einen Jugendfonds unter ihrem Dach gegründet.
Ebenso wie die Bürgerstiftung das Engagement der Einwohner Karlsruhes für die Gemeinschaft und Vielfalt in ihrer Stadt herausfordern und fördern möchte, will sie Jugendliche mit den Mitteln des Jugendfonds frühzeitig ermutigen, sich an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen. Jugendliche erhalten so eine Stimme, um ihre eigenen Ideen und kreativen Potenziale zu entfalten und für die Umsetzung konkreter ortsbezogener Projekte zu nutzen.
Der Jugendfonds unterstützt Projekte Karlsruher Jugendlicher für ihre Altersgruppe. Daher setzt er an den Interessen und Bedürfnissen Jugendlicher an und baut auf deren Eigeninitiative. Die Realisierung jugendrelevanter Themen und die notwendige Kommunikation mit kommunalen sowie anderen Partnern stärken die Kompetenzen Jugendlicher und das Vertrauen in ihre Fähigkeiten. So werden Mitbestimmung im Gemeinwesen erfahrbar und Verständnis für demokratische Prozesse entwickelt. Indem Jugendliche von Konsumenten zu Akteuren werden, übernehmen sie auch Verantwortung für ihre Projekte. Auf diese Weise wird die Gestaltung ihres Lebensraums zu einem wichtigen Lernfeld ─ für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.
Richtlinien
Träger des Jugendfonds ist die Bürgerstiftung Karlsruhe.
Der Fonds wird als Verbrauchsfonds auf einem separaten Konto geführt und durch Spenden unterhalten und möglichst vermehrt. Sein Anfangskapital beträgt 30.000.- €.
Gefördert werden Projekte, die den Zielen und Zwecken der Bürgerstiftung Karlsruhe entsprechen und in ihrer Wirkung auf Nachhaltigkeit angelegt sind.
Das jährlich verfügbare Budget des Jugendfonds beträgt bis auf weiteres 6.000.- € und dient der Umsetzung der Projekte.
Der Jugendfonds ermutigt Jugendliche, ihre Lebensräume zu entdecken und zu gestalten. Er begleitet und unterstützt sie bei der Umsetzung eigener Ideen und Projekte.
Die betreuenden Erwachsenen verstehen sich als „Ermöglicher“ bei der Projektorganisation und -umsetzung. Die Bürgerstiftung hilft bei Bedarf den Jugendlichen in der Kommunikation mit kommunalen und anderen Einrichtungen.
Eine Jury wählt ein oder mehrere Projekte aus und entscheidet über die Vergabe und Aufteilung der Mittel.
Die Projekte führen zu zeitnahen, sicht- und nutzbaren Ergebnissen und bewegen sich finanziell im vorgegebenen Rahmen. Die Jugendlichen können selbst bei Bedarf zusätzliche Mittel einwerben.
Der Prozess von der Ideenfindung bis zur Projektrealisierung soll innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen sein.
Nach Abschluss erarbeitet die Bürgerstiftung mit den Preisträgern (und ihrer Leitung) ein Konzept für die mögliche Verstetigung einzelner Projekte.
Wer kann sich bewerben?
1. Jugendliche der Kinder- und Jugendhäuser (Stadtjugendausschuss)
In jährlichem Wechsel ─ zu Beginn eines neuen Schuljahres ─ kommen die Jugendlichen eines vom Stadtjugendausschuss betreuten Kinder- und Jugendhauses in den Genuss der Möglichkeiten und Mittel des Jugendfonds.
Die Auswahl des Kinder- und Jugendhauses trifft die Bürgerstiftung.
Die Jugendlichen beiderlei Geschlechts sind zwischen 12 und 19 Jahre alt.
Die Leitung und Führung der Jugendgruppe, die am Beteiligungsprozess teilnimmt, übernehmen die Sozialpädagogen und ein bis zwei Mitglieder der Jugendgruppe des jeweiligen Kinder- und Jugendhauses, eventuell im Zusammenwirken mit externen Pädagogen.
2. Jugendliche aller Karlsruher Stadtteile
Die Jugendlichen sind zwischen 12 und 19 Jahre. Sie bilden ein Team von mindestens 2 Bewerbern.
Welche Projekte?
Der Projektvorschlag (die Projektvorschläge) stammt aus den Bereichen Soziales (z.B. Alt und Jung, Flüchtlinge), Umwelt, Bildung, Kultur, technische Erfindung, Sport und Spiel oder geht der Frage nach, wie und wo Karlsruhe interessanter gemacht werden kann.
Der folgende Link informiert über die Bewerbung, die Projektmöglichkeiten, -beschreibung und -planung: Jugendfonds Informationen
Die Jury
Die Jury entscheidet jeweils im Februar. Sie setzt sich zusammen aus:
- je 1 Mitglied des Vorstands und des Kuratoriums der Bürgerstiftung
- 1 Mitglied der Geschäftsleitung des Stadtjugendausschuss
- je 1 Vertreter/in einer Haupt- oder Realschule und eines Gymnasiums
- 2 Vertreter/innen der AKS (Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Schülersprecher)
Damit mehr Jugendliche und ihre Projektideen unterstützt werden können, bittet die Bürgerstiftung um Spenden für den Jugendfonds:
Bürgerstiftung Karlsruhe
BW-Bank
DE26 6005 0101 0405 2549 18