Die Bürgerstiftung ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung von Karlsruherinnen und Karlsruhern für ihre Stadt. Damit die Kommune lebendig, liebens- und lebenswert bleibt, möchte die Stiftung die Entwicklung der Stadt mit den Bürgern gestalten, ihre Anregungen und Anliegen aufgreifen und mit ihnen umsetzen: Die Bürgerstiftung ist deshalb Ansprechpartnerin und Plattform für alle, die für das Gemeinwesen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und etwas bewegen wollen.
Die Bürgerstiftung stiftet Gemeinschaft: Sie führt Menschen zusammen, die sich ehrenamtlich mit ihren Ideen, Initiativen und Erfahrungen, mit ihrer Zeit, aber auch mit Geld einbringen möchten. Und sie verbindet die, die Hilfe brauchen, mit jenen, die sie unterstützen wollen. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist der Auftrag der Stiftung und zugleich ihre Arbeitsweise.
Dafür hat die Bürgerstiftung Karlsruhe – wie alle fast alle Bürgerstiftungen – einen weit gefassten Stiftungszweck. Er schließt Projekte für junge und ältere Menschen ein, insbesondere Initiativen, die die Generationen verbinden. Er umfasst die Bereiche Bildung und Sport ebenso wie Kunst und Kultur. Die Bürgerstiftung fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege, den Natur- und Umweltschutz. Sie will Erhaltenswertes bewahren, ohne die Weiterentwicklung zu hemmen. Sie bemüht sich um den Brückenschlag zwischen Tradition und Innovation, Alten und Jungen und zwischen privaten und öffentlichen Interessen.
Nach ihrem Selbstverständnis tritt die Bürgerstiftung Karlsruhe nicht in Konkurrenz zur Stadtpolitik. Die Satzung schließt deshalb die Übernahme von Aufgaben aus, die der Kommune obliegen. Vielmehr möchte die Bürgerstiftung ergänzend wirken und – wo möglich – mit innovativen, modellhaften Aktivitäten zukunftsfähige Strukturen schaffen. In diesem Sinne kooperiert sie auch mit anderen Institutionen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei ist sie auf die Beteiligung aller Kräfte, Bürger und Unternehmen, angewiesen und setzt auf deren persönliches und finanzielles Engagement.
Eine Bürgerstiftung kann niemals aufgelöst werden, sie ist auf Dauer angelegt und ein fester Anker im Gemeinwesen. Deshalb ist sie ein verlässlicher Partner für ihre Stifter und Spender ebenso wie für Institutionen, mit denen sie zugunsten des Gemeinwohls zusammenarbeitet.
Siehe dazu auch die Präambel und die Zwecke in der Satzung.